A1

Ab 16 Jahre kannst Du den Führerschein für "Leichtkrafträder" erwerben. Hierzu zählen Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kw

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersabstufung:

Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80km/h erteilt.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: M

Theoretische Ausbildung:

12 Doppelstunden (zu je 90min) Grundunterricht
4 Doppelstunden (zu je 90min) klassenspezifischer Unterricht
Gesamt: 16 Doppelstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Doppelstunden. (+ klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden. = 10 Doppelstunden (zu je 90min))

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen          
4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit              
Gesamt: 12 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Lichtbild / Sehtest / Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

A – beschränkt

Bei der Klasse A – beschränkt darfst du alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h fahren. Ab 18 ist der Führerscheinerwerb möglich. Die ersten zwei Jahre dürfen Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25kW (34 PS) geführt werden. (Ausnahme Direkteinstieg)

Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A –beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang)

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M

Theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden (zu je 90min) Grundunterricht, 4 Doppelstunden (zu je 90min) klassenspezifischer Unterricht, Gesamt: 16 Doppelstunden
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Doppelstunden. (+ klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden. = 10 Doppelstunden (zu je 90min))

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Gesamt: 12 Fahrstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse (A1):
Mindestumfang der Sonderfahrten
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
2 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit
Gesamt: 6 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Lichtbild / Sehtest / Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

A – unbeschränkt

Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A – beschränkt oder mit einem Direkteinstieg ab 25 wird die Führerscheinklasse A – unbeschränkt erteilt. Diese Klasse wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt.

Fahrzeugart: Schwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A –unbeschränkt wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mind. 2-jährigem Besitz von Klasse A –beschränkt
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25.Lebensjahres.

Mindestalter: 25 Jahre (bei direktem Zugang) – nach mind. 2-jährigem Besitz von Klasse A – leistungsbeschränkt kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis zum 25. Lebensjahr A – beschränkt, ab 25 NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M

Theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden (zu je 90min) Grundunterricht
4 Doppelstunden (zu je 90min) klassenspezifischer Unterricht
Gesamt: 16 Doppelstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Doppelstunden. (+ klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden. = 10 Doppelstunden zu je 90min)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten
Mindestumfang der Sonderfahrten
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Gesamt: 12 Fahrstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse (A1 oder A – beschränkt vor Ablauf der zweijährigen Frist)
Mindestumfang der Sonderfahrten
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
2 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Gesamt: 6 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Lichtbild / Sehtest / Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Sicherheitstraining

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